Die Erbschaft umfasst die Gesamtheit aller Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die mit dem Tod des Eigentümers auf die Erben übergehen. Eine Erbschaft beinhaltet folglich nicht nur Immobilien und Geldvermögen, sondern auch eventuell bestehende Schulden.
Die Türkei verfügt über ein modernes und klar geregeltes Erbrechtsystem, das im türkischen Zivilgesetzbuch verankert ist.
Die primären gesetzlichen Erben des Erblassers sind der überlebende Ehegatte und die Kinder.
Sind keine Abkömmlinge vorhanden, geht das Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge auf die weiteren Verwandten über: Eltern, Geschwister, Großeltern sowie deren Nachkommen.
Nach dem Ableben eines türkischen Staatsbürgers werden die behördlichen Mitteilungen von den medizinischen Einrichtungen an die zuständigen staatlichen Stellen übermittelt:
das Standesamt, das Generaldirektorat für Grundbuch und Kataster sowie die zuständigen Gerichte.
Die Erben müssen bei einem Notar oder beim Nachlassgericht einen Erbschein (veraset ilamı) beantragen. Dieses Dokument weist alle rechtmäßigen Erben und deren Anteile am beweglichen und unbeweglichen Vermögen aus.
Die Umschreibung und Eigentumsübertragung des Grundbesitzes erfolgt nach Entrichtung der Erbschaftssteuer auf Grundlage des erteilten Erbscheins.
War der Immobilieneigentümer ausländischer Staatsangehöriger, verläuft das Nachlassverfahren nach ähnlichen Grundsätzen, erfordert jedoch zusätzliche Unterlagen.
Die Erben müssen folgende Nachweise vorlegen:
Das weitere Verfahren richtet sich danach, ob das Herkunftsland Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist.
Mit einer Apostille versehene Urkunden werden in der Türkei unmittelbar anerkannt und erlangen nach beglaubigter Übersetzung ins Türkische und notarieller Beurkundung ohne weitere Legalisation Rechtsgültigkeit.
Türkische Gerichte prüfen das Vorliegen des Prinzips der Gegenseitigkeit (Materielles Reziprozitätsprinzip) zwischen den Staaten.
Liegt kein Testament vor, wird das Erbe unter den gesetzlichen Erben nach folgenden Erbquoten verteilt:
Beim Erwerb einer Immobilie im Wege der Erbfolge muss die Eigentumsumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) erfolgen.
Ein Testament ist eine rechtliche Verfügung, in der der Eigentümer zu Lebzeiten festlegt, an wen und zu welchen Anteilen sein Vermögen im Todesfall übertragen wird.
Ausländische Staatsbürger haben das Recht, in der Türkei ein Testament über ihr unbewegliches Vermögen zu errichten. Das Testament muss zwingend den Vorschriften des türkischen Erbrechts (unter Beachtung des Pflichtteilsrechts) entsprechen, da es andernfalls gerichtlich angefochten oder für ungültig erklärt werden kann.
Daher wird dringend empfohlen, sich bei der Testamentserrichtung von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder einem erfahrenen Immobilienberatungsunternehmen begleiten zu lassen.
Ein Testament kann jederzeit:
Rechtsgültig ist stets die letzte, zum Zeitpunkt des Erbfalls wirksame Fassung.
Das türkische Recht sieht drei Testamentsformen vor:
Any person over 15 years of age who has legal capacity.
It will be transferred to the heirs on the basis of a certificate of inheritance.
Yes. Until your death, you remain the full owner of the property.
An official notarized will, as it is automatically requested by the court after the owner's death.
Yes, in Turkey it is possible to renounce inheritance, including property and debts.
Yes, tax is levied and depends on the value of the inherited property.
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