Kaufnebenkosten

Steuern und Pflichtkosten beim Immobilienkauf in der Türkei

Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei ist es wichtig, alle staatlichen Steuern und die damit verbundenen Kosten im Voraus zu kennen. Nachfolgend finden Sie einen übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Gebühren, die auf Käufer – auch auf ausländische Staatsangehörige – zukommen. So können Sie Ihr Budget solide planen und unerwartete Ausgaben vermeiden.

Grunderwerbsgebühr (Tapu harcı)

Die zentrale staatliche Abgabe beim Immobilienerwerb.

  • Höhe: 4 % des angegebenen Immobilienwerts.

Der angegebene Wert darf den bei der Gemeinde hinterlegten Schätzwert (rayiç bedel) nicht unterschreiten.

Bescheinigung über den gemeindlichen Schätzwert (Rayiç bedel belgesi)

Wird bei der Eintragung der Transaktion von der Gemeinde ausgestellt und weist den amtlich festgestellten Wert der Immobilie aus.

  • Türkische Staatsangehörige: 400 TL
  • Ausländische Staatsangehörige: 2.800 TL

Gebühr des Umlauffonds (Döner sermaye)

Eine Gebühr des Grundbuchamts, deren Höhe vom Status der Vertragsparteien abhängt.

  • Türke → Türke: 6.681 TL
  • Türke ↔ Ausländer: 27.549 TL
  • Ausländer → Ausländer: 48.417 TL

Leistungen eines vereidigten Übersetzers

Für ausländische Käufer bei der Unterzeichnung der Dokumente vorgeschrieben.

  • Durchschnittliche Kosten: rund 100 €

Katasteramt (Bearbeitung und Vorbereitung der Unterlagen)

Gebühr für die Bearbeitung und Führung der Katasterunterlagen.

  • Türkische Staatsangehörige: 3.000 TL
  • Ausländische Staatsangehörige: 5.000 TL

Eintragung des Eigentümerwechsels bei der Gemeinde

Ein verpflichtender Schritt nach Erhalt des TAPU.

  • Kosten: 2.800 TL

Warum es wichtig ist, alle Kosten im Voraus einzuplanen

Wer alle Steuern und Gebühren kennt, kann:

  • das Gesamtbudget der Transaktion präzise berechnen;
  • unvorhergesehene Kosten vermeiden;
  • seine Investition in türkische Immobilien sicher planen;
  • Entscheidungen mit Blick auf den langfristigen Nutzen treffen.

Unterstützung durch Ayvazoglu Homes

Wir informieren unsere Kunden vorab über sämtliche Pflichtzahlungen, übernehmen den Kontakt zu den Behörden und begleiten die Transaktion von der ersten Besichtigung bis zur endgültigen Eigentumseintragung.

Die genannten Beträge werden jährlich angepasst und können je nach Bezirk und Ausgestaltung der Transaktion abweichen. Für aktuelle Zahlen sprechen Sie uns bitte an.

 

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