Beim Kauf einer Immobilie in der Türkei ist es wichtig, alle staatlichen Steuern und die damit verbundenen Kosten im Voraus zu kennen. Nachfolgend finden Sie einen übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Gebühren, die auf Käufer – auch auf ausländische Staatsangehörige – zukommen. So können Sie Ihr Budget solide planen und unerwartete Ausgaben vermeiden.
Die zentrale staatliche Abgabe beim Immobilienerwerb.
Der angegebene Wert darf den bei der Gemeinde hinterlegten Schätzwert (rayiç bedel) nicht unterschreiten.
Wird bei der Eintragung der Transaktion von der Gemeinde ausgestellt und weist den amtlich festgestellten Wert der Immobilie aus.
Eine Gebühr des Grundbuchamts, deren Höhe vom Status der Vertragsparteien abhängt.
Für ausländische Käufer bei der Unterzeichnung der Dokumente vorgeschrieben.
Gebühr für die Bearbeitung und Führung der Katasterunterlagen.
Ein verpflichtender Schritt nach Erhalt des TAPU.
Wer alle Steuern und Gebühren kennt, kann:
Wir informieren unsere Kunden vorab über sämtliche Pflichtzahlungen, übernehmen den Kontakt zu den Behörden und begleiten die Transaktion von der ersten Besichtigung bis zur endgültigen Eigentumseintragung.
Die genannten Beträge werden jährlich angepasst und können je nach Bezirk und Ausgestaltung der Transaktion abweichen. Für aktuelle Zahlen sprechen Sie uns bitte an.
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